Keine Rücknahme des 13%-igen USt-Satzes für Nächtigung

Die Rücknahme des 13%-igen USt-Satzes für Nächtigung wurde vom Parlament wie erwartet abgelehnt. Es ist daher weiter erforderlich das pauschale Entgelt für Beherbergung und Verköstigung (z.B. Halbpension) aufzuteilen. Die Aufteilung hat im Verhältnis der Einzelverkaufspreise oder – wenn diese nicht verfügbar sind – nach der Kostenmethode zu erfolgen.

Für weitere Informationen zur Aufteilung stehen wir gerne zur Verfügung. Gerne übernehmen wir auch die Berechnung der Aufteilung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert