Ab heute, 27. März 2020 um 17:00, können Mittel der „Phase 1 – Soforthilfe“ aus dem Härtefall-Fonds beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Seit gestern Abend liegen uns hier die Förderrichtlinien und Informationen der Wirtschaftskammer vor. Nach einer ersten Durchsicht der Förderrichtlinien ergeben sich aufgrund der Richtlinien einige Zweifelsfragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit stündlich neue Informationen erhalten und daher noch nicht alle Fragen abschließend beantworten können. Unabhängig davon dürfen wir Ihnen einen Überblick über die derzeitigen Informationen geben:
Die Beantragung der Mittel erfolgt über die Homepage der Wirtschaftskammer unter folgendem Link, wobei eine Wirtschaftskammermitgliedschaft keine Voraussetzung ist. Die antragsberechtigten Personengruppen finden Sie ebenfalls unter dem angeführten Link. Bitte beachten Sie auch die dort angeführten Einkommensgrenzen.
First come, first serve?
Die Anträge werden zwar nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet, laut Auskunft der Wirtschaftskammer sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Ein Antrag heute um 17:01 dürfte demnach nicht die Voraussetzung sein.
Habe ich einen Anspruch auf eine Auszahlung aus dem Härtefallfonds, obwohl ich ausreichend liquide Mittel verfügbar habe und meine laufenden Kosten decken kann?
In der Antragstellung sind laut Auskunft keine Angaben zum Privatvermögen zu machen. Voraussetzung ist gemäß Förderrichtlinien jedoch, dass sie von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind. Eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung im Sinne der Förderrichtlinien liegt demnach vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Kosten zu decken, oder wenn ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 besteht, oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres vorliegt.
Neben diesen drei Anwendungsfällen gibt es zahlreiche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Bitte entnehmen Sie diese der Homepage der Wirtschaftskammer bzw. den dort verfügbaren Förderrichtlinien. Diese umfassen beispielsweise Ober- sowie Untergrenzen beim Einkommen, Unternehmensgründung vor dem 31.12.2019, keine weiteren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 460,66, URG-Kennzahlen (unklar wie URG Kennzahlen bei natürlichen Personen anzuwenden sind), etc.
Wir empfehlen dringest die Voraussetzungen anhand der Förderrichtlinien zu prüfen, da beim Antrag eine eidesstattliche Erklärung abzugeben ist. Eine leichtfertige Antragstellung könnte mit Sanktionen verbunden sein.
Welche Informationen und Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung?
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Aufstellung der benötigten Unterlagen keinen Anspruch auf Vollständigkeit stellt. Mangels detaillierter Informationen zum Antrag handelt es sich um eine von den verfügbaren Informationen abgeleitete Aufstellung.
Ihre persönliche Steuernummer
Ihre Steuernummer finden Sie beispielsweise auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder in Finanzonline.
Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters (KUR) oder Ihre Global Location Number (GLN)
Mit Ausnahme der freien Dienstnehmer müssen Antragsteller Ihre KUR oder GLN angeben. Wirtschaftskammermitglieder finden Ihre GLN öffentlich unter diesem Link. Weiters können KUR und GLN über das Unternehmensserviceportal (USP) abgefragt werden.
Gültiger Ausweis
Zur Identifikation müssen Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bei der Antragstellung bereithalten.
Letzter vorliegender Einkommensteuerbescheid
Höhe Ihres Einkommens des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres (ggf. Schätzung)
Wann kann man für Phase 2 des Härtefallfonds einen Antrag stellen?
Nähere Informationen zur Phase 2 der Mittel aus dem Härtefallfonds sind noch in Ausarbeitung. Selbstverständlich erhalten Sie auch dazu wieder die notwendigen Informationen von uns per E-Mail.
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Wir sind stehts bemüht Sie bestmöglich durch diese schwierigen Zeiten zu begleiten.